Öffentliche Schulen in freier Trägerschaft wie die Waldorfschulen werden durch den
Staat nur anteilig in ihren anfallenden Kosten bezuschusst, der Haushalt des laufenden
Betriebes wird dadurch nicht in voller Höhe gedeckt.
Deshalb wird an Waldorfschulen ein notwendiger Elternbeitrag erhoben, der sich ähnlich
wie in den Kindergärten an dem Einkommen bemisst.
Mit Eintritt in die Schule wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 300,- Euro erhoben.
Dieser Beitrag kann nach Absprache über das 1.Schuljahr verteilt in Raten gezahlt werden. Die
Aufnahmegebühr ermäßigt sich auf 150,-Euro für jedes weitere Geschwisterkind aus der Familie.
Unsere Beitragstabelle legt das elterliche Bruttojahreseinkommen des vorvorigen Jahres
zu grunde, das auf dem Steuerbescheid ausgewiesen ist. Sollten Familien den Beitrag
nicht aufbringen können, werden wir uns bemühen eine individuelle Lösung zu finden.
Die Beitragstabelle steht Ihnen hier als Dowload (PDF) zur Verfügung.
Das Land Niedersachsen beginnt erst im 4.Jahr nach dem Schulstart mit der gesetzlich
vorgegebenen Bezuschussung die Zusatzkosten in der Anfangsphase können wir mit Hilfe
der GLS-Bank über einen Kontokorrentkredit bedienen.
Unser gesamter Finanzierungsplan ist in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der
Rudolf Steiner Schule Lüneburg erstellt worden, die Aufnahme unserer Schule in die
Landesarbeitsgemeinschaft der Niedersächsischen Waldorfschulen Bund der freien
Waldorfschulen dokumentiert die Seriosität der Planung.